Privat

Wieso kann ich meinen Teilbetrag für Strom/Erdgas/Fernwärme nicht ändern?

Aktualisiert am 10.10.2025

Wenn Sie Ihren Teilbetrag für Strom/Erdgas/Fernwärme nicht ändern können, liegt das vermutlich an einem dieser Gründe:

  • Eine Anpassung Ihrer Teilbeträge ist nur zwei Mal im Zeitraum von einer Jahresabrechnung bis zur nächsten möglich. 
  • Für den aktuellen Zeitraum ist kein Teilbetrag in der vollen Höhe mehr fällig. Eine Änderung ist daher erst nach der Jahresabrechnung wieder möglich.
  • Der Teilbetrag ist bald fällig und die gewählte Zahlungsmethode bereits in Abwicklung.
  • Sie haben eine*n abweichende*n Rechnungsempfänger*in hinterlegt. Teilbeträge können nur jene Personen ändern, die auch Rechnungsempfänger*in sind.

Sie brauchen Unterstützung? Eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub bieten schnelle Hilfe.

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